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Im gemeinsamen Einverständnis.

V. Zahlungen

1. Die Kommunikationsentgelte (Serverhosting) werden jährlich im Voraus abgerechnet.
Abrechnungen für die Erstellung der Produkte erfolgen nach deren Erstellung. Die Zahlungen sind zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a.verpflichtet. turn360.com behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
3. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
4. Gegen Ansprüche von turn360.com kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. [» weiter]